Es gibt Gesetze in verschiedenen Hirarchien der Welten.
Als Seele unterstehst du den kosmischen Gesetzmäßigkeiten, unter denen auch der FREIE WILLE fällt.
Als Personal einer Firma unterliegst du den freiheitlich demokratischen Grundrechten, die einzig von den Machtgewaltigen durch Weisung diktiert werden.
Wenn ein Mastviehbetrieb seinen Impfungen nicht nachkommt, wird der Betrieb vom Veterinär Zwangsgeschlossen.
Wenn die Politiker die Impfungen der Schlafschäfchen nicht umsetzen wird ihr Mastbestrieb von den Oberherren zwangsgeschlossen.
Daher sind die Politiker, die scheinbar die Entscheidungen treffen, lediglich diejenigen die die Beschlüsse umsetzen und den Schlafschäfchen mitteilen müssen.
Wenn es den FREIEN WILLEN tatsächlich gibt und die Wirksamkeit in der Seelenebene maximal berücksichtigt wird, dann gibt es auch nur in dieser Identifikationsebene den Lösungsweg für die Impfpflicht.
AHANKAR zeige mir JETZT, HIER den Zustand eines impffreien Lebens.
Auf der Identitätsebene dener Person wirst du hier nur im Rahmen der Machtgewalt und der Kompromisse eine Lösung finden können.
Das heisst du wirst im Schlimmsten Fall eine Dir geeignetere Arbeit finden, oder Bußgelder bezahlen, damit du vor dern HERRN buße tun kannst.
Dem Herrn des Lichts
Dem Lichtträger
Wie sonst soll er seine Schäfchen denn ins Licht führen, wenn die Sonne ihn irre führt und die Zirbeldrüse einwandfrei funktioniert, die Photorezeptoren das innere Licht generieren und der Lichttunnel nach inkarnatorisch unattraktiv wird?
Hans Tolzin schreibt dazu.
Mit den verfügbaren Masernimpfstoffen ist eine
Herdenimmunität aus einem ganz einfachen Grund niemals erreichbar. Doch
Jens Spahn kümmert das nicht: Augen zu und durch!
Dass die Erreichung der sogenannten Herdenimmunität oder gar die
Ausrottung der Masern mit den verfügbaren Impfstoffen gar nicht möglich
ist, auch nicht über eine gesetzliche Impfpflicht, kann jeder
medizinische Laie, der die Grundrechenarten beherrscht, nachvollziehen.
Denn das zentrale Problem der Herdenimmunität sind nicht die
Ungeimpften, sondern die Impfversager, also jene Geimpfte, die keinen
Antikörpertiter entwickeln.
Doch die Losung von Gesundheitsminister Jens Spahn lautet: „Augen zu
und durch!“ – selbst wenn dabei unsere Grundrechte mit Füßen getreten
werden.
Masern-Impfpflicht: Das sind die neuen Regelungen
Die
Bundesregierung hat die Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Unter
anderem Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen müssen sich künftig
impfen lassen. Die neuen Regelungen im Detail.
Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche Masern-Impfpflicht.
Bei Kindern gibt es künftig so gut wie keine Ausnahmen. Auch einige
Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie
immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im Einzelnen:
Das Robert Bosch Institut schreibt dazu:
Quelle
Ab wann gilt die Masern-Impfpflicht und für wen?
Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen "Gemeinschaftseinrichtungen". Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist, ist von der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.Das Robert Bosch Institut schreibt dazu:
Quelle