Für ein transparentes Impfsystem: Der Sohn des ehemaligen
US-Präsidentschaftskandidaten Robert F. Kennedy,
Robert F. Kennedy Jr, wurde vom kommenden
US-Präsidenten für die Leitung einer Impfkommission beauftragt. (Foto: dpa)
Robert F. Kennedy Junior könnte in den
USA Chef einer neuen Impfkommission werden.
Der Sohn des ehemaligen US-Präsidentschaftskandidaten
und Justizministers der USA, Robert F. Kennedy, t
eilte dies am gestrigen Dienstag dem Nachrichtensender
CNN mit. Kennedy und President-elect Donald Trump
sind beide Impfgegner.
In neun Tagen übernimmt Donald Trump das Amt des
US-Präsidenten von Barack Obama. In den vergangenen
Wochen hatten Trump und sein sogenanntes „Transition Team“
viel zu tun: Mehr als 4.000 Stellen gilt es mit dem Regierungswechsel
neu zu besetzen. Da Trump das Thema „Impfen“ sehr
am Herzen liegt und er ein bekennender Impfgegner ist, hatte er angekündigt, eine Impfkommission zu gründen, die unter anderem den Zusammenhang zwischen Impfungen und daraus entstehenden Krankheiten ergründen soll. Den Chef dieser Kommission wollte Trump sich offenbar selbst aussuchen – und scheint nun fündig geworden zu sein.
Der US-Nachrichtensender CNN berichtete am gestrigen
Dienstag, dass Kennedy und Trump sich zu Gesprächen über die zukünftige Arbeit der Impfkommission getroffen hätten.
Anschließend stellte sich „Bobby“ Kennedy Jr. den Fragen der
Presse und sagte, dass er die Kommission leiten werde.
Das Team des President-elect interpretierte die Gespräche
allerdings anders: Es sei noch nichts entschieden,
teilte ein Sprecher CNN mit.
Sollte Kennedy die Kommissionsleitung übernehmen, wäre dies in der Tat eine Überraschung. Schließlich gehört der Kennedy-Sohn den Demokraten an, Trump gewann bekanntlich als Republikaner die US-Wahlen. Der Rechtsanwalt Kennedy hat sich in den vergangenen Jahren allerdings als Impfgegner hervorgetan. Vor einigen Jahren veröffentlichte er beispielsweise ein Buch über die Gefahren von Quecksilber in vielen Impfungen. In Interviews erklärt Kennedy zwar des Öfteren, dass er alle seine Kinder geimpft habe und ein Befürworter der Immunisierungen sei. Er kämpfe aber gegen die Beimischung des Natriumsalzes Thiomersal in Impfpräparaten. Kennedy verweist auf Studien, denen zufolge Thiomersal neurologische Störungen bei Kindern hervorrufen kann
Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Wir haben den Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen!
Liebe Leserinnen und Leser,
wir wünschen Ihnen ein friedvolles und erfolgreiches
Jahr 2017, welches für uns, für Sie und alle Menschen
mit einer guten Nachricht beginnt:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im
Masern-Virus-Prozess entschieden.
Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil
vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG)
vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011
von mir ausgelobten 100.000 € für einen
wissenschaftlichen Beweis der Existenz des
behaupteten Masern-Virus müssen dem
Kläger nicht ausgezahlt werden.
Dieser wurde zudem verurteilt, alle
Kosten des Verfahrens zu tragen.
In den Prozess haben sich fünf Gutachter
eingebracht und die Ergebnisse
wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt.
Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht
beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben
übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs
in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.
Genetik widerlegt Existenzbehauptungen
In den Prozess wurden die Ergebnisse von
Untersuchungen zum sog. genetischen
Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus
eingebracht. Zwei anerkannte Labore,
darunter das weltweit größte und führende
genetische Institut, kamen unabhängig
voneinander zu exakt den gleichen Resultaten.
Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess
irrten und als direkte Folge sich bis heute
alle Masern-Virologen irren: Sie haben
normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile
des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.
Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem
Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess
normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem
Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt.
Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell
entspricht, wurde bis heute weder in einem
Menschen, noch in einem Tier gefunden.
Mit den Ergebnissen der genetischen
Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen
zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.
Den Autoren der sechs Publikationen und allen
anderen Beteiligten ist dieser Irrtum nicht aufgefallen,
weil sie die fundamentale wissenschaftliche Pflicht
verletzten, „lege artis“, nach den international
definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten.
Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch.
Die Durchführung der Kontrollexperimente hätte
Autoren und Menschheit vor diesem folgenreichen
Irrtum geschützt. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage
des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren.
[1] Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Podbielski
hat aufgrund der Nachfrage des erkennenden
Gerichts auf Seite 7 oben des Protokolls [2]
ausdrücklich bestätigt, dass die Autoren keinerlei Kontrollexperimente durchführten.
Das OLG Stuttgart hob am 16.2.2016 das Fehlurteil
der ersten Instanz auf, wies die Klage zurück und
bezog sich dabei u.a. auf die zentrale Aussage von
Prof. Podbielski zu den sechs Publikationen.
Der Kläger versuchte mit einer Beschwerde am
BGH das Urteil des OLG zu Fall zu bringen.
Als Begründung brachte er seine subjektive aber
faktisch falsche Wahrnehmung des Verfahrensablaufes
in Stuttgart vor und die Behauptung, dass unsere
Benennung von Fakten zu Masern eine Gefährdung der Volksgesundheit darstellt. Die Behauptungen des
Klägers wurden vom BGH mit deutlichen Worten
zurückgewiesen. Damit hat der BGH das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 [3] bestätigt.
Schlussfolgerungen
Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen
sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus.“
Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine
anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im
Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten
Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern,
zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung
wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit
und damit die rechtliche Basis entzogen.
Durch Anfragen, die das Masern-Virus-Preisausschreiben
auslöste, hat die Leiterin des Nationalen
Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI),
Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige
Tatsache eingestanden. Dieses Eingeständnis
kann die erhöhte Impfschadensrate speziell der
Masern-Impfung erklären und warum und wie
besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöst. [4]
Frau Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus“ typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen,
die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält.
Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren“ besteht,
enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen.
Dies erklärt, warum die Masern-Impfung häufigere
und stärkere Allergien und Autoimmunreaktionen
auslöst als andere Impfungen. Der Gerichtsgutachter Prof. Podbielski führte mehrfach aus, dass mit der Behauptung
des RKI zu Ribosomen in den Masern-Viren, die Existenz-Behauptungen eines Masern-Virus widerlegt sind.
Im Verfahren wurde ebenso aktenkundig,
dass die höchste deutsche wissenschaftliche
Autorität auf dem Gebiet der Infektiologie,
das RKI, entgegen seinem gesetzlichen Auftrag in § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) es unterlassen hat,
Untersuchungen zum behaupteten Masern-Virus zu
erstellen und zu veröffentlichen. Das RKI behauptet,
dass es interne Untersuchungen zum Masern-Virus
getätigt hat, weigert sich aber, die Ergebnisse auszuhändigen
oder zu veröffentlichen.
Spenden
Durch den Masern-Virus-Prozess, durch die asoziale Berichterstattung der Leitmedien, der rechten bis
zur linken Presse, haben wir finanzielle Einbußen
hinnehmen müssen. Wir haben durch den Prozess
viel gelernt,
sind gestärkt daraus hervorgegangen und das Thema ist
durch den Prozess international bekannt geworden. Dadurch haben wir dazu beigetragen, dass die Fehlannahmen der heutigen Biologie,
Medizin und Virologie global erkannt und aufgelöst werden.
Ein Ziel unserer Arbeit ist, der tatsächlich wissenschaftlichen Biologie und Medizin, die wir vertreten und weiterentwickeln, Raum zu schaffen. [5]
Was sich noch nicht ausgeglichen hat sind die finanziellen Einbußen. Wir bitten Sie, uns durch Spenden beim Ausgleich zu helfen. Auch das Schreiben und die Herstellung des geplanten Buches zum Masern-Virus-Prozess benötigt Geld, das wir im
Moment noch nicht haben.
WissenschafftPlus Dr. Stefan Lanka
IBAN: DE77700100800705906800
BIC: PBNKDEFF
Postbank München
Wir danken für Ihre Treue und Solidarität, mit der Sie
den Gewinn des Masern-Virus-Prozess möglich
gemacht haben.
Wir wünschen von Herzen
Alles Gute!
Ihr Dr. Stefan Lanka und das WissenschafftPlus-Team
US-Präsidentschaftskandidaten Robert F. Kennedy,
Robert F. Kennedy Jr, wurde vom kommenden
US-Präsidenten für die Leitung einer Impfkommission beauftragt. (Foto: dpa)