Maas-Männchen |
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) |
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. | wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, | |
2. | wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder | |
3. | soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87betreffen. |
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.
(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
1. | sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder | |
2. | freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können; |
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung) vom 24.06.2005 (BGBl. I S. 1841) , in Kraft getreten am 01.07.2005 Gesetzesbegründung verfügbar
Was in anderen Ländern Bestechung oder politische Prostitution benannt wird ist bei uns scheinbar die Wertegesellschaft der Parteiendiktatur (Demokratie) ?!
Quelle
Unternehmen und Lobbygruppen können gegen Zahlung von 3000 bis 7000 Euro Treffen mit SPD-Ministern, Staatssekretären und Parteifunktionären buchen. Das berichtet das ZDF-Magazin "Frontal21".
Dem Magazin liegen Angebote und ein Kostenvoranschlag zu sogenannten „vorwärts-Gesprächen“ vor. Organisiert werden die Termine mit SPD-Spitzenpolitikern über die SPD-Agentur Network Media GmbH (NWMD).
Nach Frontal21-Recherchen nahmen Justizminister Heiko Maas, Arbeitsministerin Andrea Nahles, Umweltministerin Barbara Hendricks, Familienministerin Manuela Schwesig, SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann, SPD-Generalsekretärin Katarina Barley, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Matthias Machnig und der SPD-Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil an „vorwärts-Gesprächen“ teil.
Verstoß gegen das Parteienrecht?
Der Strafrechtler Frank Saliger, Professor an der Universität München, fordert eine umgehende Prüfung der gesponserten „vorwärts-Gespräche“.
Im Frontal21-Interview sagt er: „Es liegt der Anfangsverdacht vor, dass hier gegen das Parteienrecht verstoßen worden ist.“ Für Sophie Schönberger, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Konstanz, ist diese Art des Sponsorings „eine sehr intelligente, aber im Endeffekt trotzdem rechtswidrige Umgehung der Parteienfinanzierung.“
Es könne nicht sein, dass „durch die Zwischenschaltung einer GmbH legal wird, was sonst illegal wäre.“
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel erklärte gegenüber Frontal21, er wisse nichts von solchen gesponserten Gesprächen. Er habe daran nie teilgenommen. Der Vorgang erinnert an die sogenannte Rent-a-Rüttgers-Affäre. 2010 war öffentlich geworden, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen Unternehmen gegen Geld exklusive Gespräche mit dem damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers anbot.
Agentur bestätigt Gespräche
2010 kritisierte der SPD-Vorsitzende diese Praxis scharf. „Wir verkaufen keine Amtsträger und auch nicht die Partei an andere Leute, die genug Geld haben. Das gilt für die deutsche Sozialdemokratie“, sagte Gabriel damals.
Die SPD-Agentur NWMD bestätigte auf ZDF-Anfrage, dass gesponserte Gespräche mit SPD-Spitzenpolitikern stattgefunden haben. Die genaue Anzahl will die Agentur jedoch nicht nennen.
Auf Nachfrage von Frontal21 erklärt die Agentur: "Weder der vorwärts noch NWMD "verkaufen" Gesprächstermine mit Entscheidern gegen Geld. NWMD versucht, Partner zu finden, die jene Kosten tragen, die mit einer solchen Veranstaltung verbunden sind.“
Außerdem gäbe es auch Gespräche, die die „vorwärts“-Gruppe komplett finanziert. NWMD ist eine SPD-Tochterfirma, die unter dem Dach der SPD-geführten Druck- und Verlagsgesellschaft (dvvg) agiert.